Vereine und Stiftungen

Vereins-, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht / Spendenrecht

„Deutschland – Land der Vereinsmeier“ – solche oder ähnliche Aussagen werden häufig verwendet. Dies ist nicht verwunderlich angesichts der etwa 600.000 eingetragenen Vereine, die es laut Statistik in Deutschland gibt. 44% der Bevölkerung engagieren sich in Vereinen.

Immer steigendere Anforderungen - fachlich und zeitlich - führen dazu, dass es schwieriger wird, jungen Nachwuchs für den Vereinsvorstand zu finden.

Das Vereinsrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab §§ 21ff BGB geregelt.

Gute Grundsätze zur Führung gemeinnütziger Organisationen (NPO Good Governance)

Vereinsrechtliche Herausforderungen:

  • Das Zivilrecht – Satzung und Ordnungen des Vereins
  • Anforderungen an den Vorstand – Treuhänder fremden Vermögens
  • Das Steuerrecht – Steuerbefreiung dank Gemeinnützigkeitsrecht
  • Das Sozialversicherungsrecht – Vergütung im Verein
  • weitere vereinsrechtliche Herausforderungen

Durch die Gemeinnützigkeit u.a. (steuerbegünstigte Zwecke) werden viele Vorteile gewährt; dafür sind die „unbequemen Spielregeln“ des Steuerrechts (§§ 51 ff. AO) genauestens zu beachten.

Da die Finanzverwaltung ihre Prüfungstätigkeit auch auf den Vereinsbereich ausdehnt, ergeben sich für die Vereine immer größere Unsicherheiten, z.B. im Bereich der Haftung und der Gefährdung der Gemeinnützigkeit (somit u.a. auch rückwirkende Steuernachzahlungen nebst Verzinsung).

Vertrauen ist gut ...

Beschäftigen Sie sich mit folgenden Fragestellungen:

  • Wie sieht die betriebswirtschaftlich und steuerlich optimale Gestaltung des Rechnungswesens eine Non-Profit-Organisation aus?
  • Wo liegt das Minimum? Wie lässt es sich kostengünstig realisieren?
  • Wie gestalte ich das Rechnungswesen, um Zuschussgeber zufrieden zu stellen? Wie ist die Kostenrechnung zu gestalten?
  • Wie komme ich an Zuschüsse und Spenden? Was ist dabei zu beachten? Welche Risiken gibt es?
  • Wie gestalte ich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe rechtssicher?

Dann sprechen Sie uns an! Lassen Sie uns zusammen Ihre Non-Profit-Organisation auf ein sicheres Fundament stellen und sie steuerlich und betriebswirtschaftlich optimal gestalten.

Diverse Neuregelungen führen dazu, dass die ohnehin schon schwer zu überschauende Materie noch komplizierter geworden ist.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen optimale Wege der Finanzierung (Sponsoring, Erbschaften, Spenden). Unsere Strukturen garantieren Ihnen feste Ansprechpartner – das schafft Vertrauen!

Beratung ist besser ...

Nutzen Sie unser fachspezifisches Leistungsspektrum:

  • Unterstützung bei der Satzungsgestaltung
  • Erfüllung finanzieller und rechtlicher Anforderungen an die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Mittelverwendung / Mittelverwendungsnachweis
  • Korrekter Umgang mit Spenden
  • Sponsoring
  • Steuerplanung und Steuergestaltung
  • Erfolgsplanung und –kontrolle
  • Beachtung der Umsatzsteuer und Optimierung der Umsatzsteuerlast

Wir sind Ihre Spezialisten rund um das Thema „Non-Profit-Organisationen“. Wir helfen Ihnen.

Wir beraten und gestalten gern mit Ihnen gemeinsam; darüber hinaus sind wir als Steuerberater autorisiert, die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der Jahresabschlüsse und der Mittelverwendungen zu bestätigen / bescheinigen.

Wir helfen, Haftungsfallen für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsorgane zu vermeiden.

Nutzen Sie unsere Beratung für Ihr Frühwarnsystem!

Eine Investition in Wissen ist noch immer die beste Investition.

Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Gründervater der Vereinigten Staaten

Stiftungsrecht

Mit dieser Organisationsform soll die Verwirklichung der Ideen und die sinnvollen Vermögenseinsätze des Stifters gewährleistet werden.

Seit Jahren gibt es in Deutschland ein stetiges Wachstum und somit auch eine zunehmende Bedeutung.

Stiftungen liegen im Trend. Nach Angabe des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen existieren z.Zt. ca. 22.500 rechtsfähige Stiftungen und die Tendenz ist steigend. Die meisten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken; aber auch als Instrument der Vermögensnachfolge erfreut sich die Stiftung zunehmender Beliebtheit. Als Stifter kommen neben natürlichen Personen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften auch eingetragene Vereine oder (andere) Stiftungen in Betracht.

Hier gibt es die verschiedensten Stiftungsmodelle. Die Grundlagen des Stiftungsrechts finden sich im BGB (§§ 80 bis 88) sowie in den einzelnen Stiftungsgesetzen der Bundesländer.

Hilfestellung können wir leisten bei der Gründung durch

  • Entwicklung der Stiftungsidee durch Strategiegespräche.
  • Gemeinsame Erarbeitung des Stiftungszwecks und der daraus zu entwickelnden Stiftungslösung.

sowie bei der Verwaltung durch

  • Übernahme von Buchführung, Rechnungslegung, Controlling mit Reporting nach den gesetzlichen Anforderungen (u.a. GoBD, pp.).

Die Ehrfurcht vor der Vergangenheit und die Verantwortung
gegenüber der Zukunft geben fürs Leben die richtige Haltung.

Dietrich Bonhoeffer (1906 - 1945)
Theologe